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Video-Türklingel und Datenschutz: Was du filmen darfst – und was nicht

Eine Video-Türklingel ist schnell montiert. Kamera ausrichten, Bewegungsmelder aktivieren und schon meldet das Smartphone jede Person vor der Haustür. Genau an diesem Punkt kann es allerdings Probleme mit dem Datenschutz geben. Denn eine smarte Türklingel darf nicht automatisch alles filmen, was technisch im Sichtfeld der Kamera liegt.

Besonders kritisch sind öffentliche Gehwege, Straßen, Nachbargrundstücke und gemeinschaftlich genutzte Bereiche eines Mehrfamilienhauses. Auch die automatische Aufzeichnung bei jeder Bewegung ist rechtlich deutlich problematischer als ein kurzes Kamerabild, das erst nach dem Klingeln erscheint.

In diesem Artikel schauen wir uns an, wie du eine Video-Türklingel möglichst datenschutzfreundlich einstellst und welche Funktionen du besser abschaltest.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Streitfällen mit Nachbarn, Vermieter oder Eigentümergemeinschaft kann eine individuelle rechtliche Beratung erforderlich sein.

Die wichtigste Regel: Die Kamera sollte am eigenen Grundstück enden

Für ein Einfamilienhaus lässt sich die wichtigste Regel recht einfach zusammenfassen: Richte die Kamera möglichst so aus, dass sie nur dein eigenes Grundstück erfasst.

Das kann beispielsweise der eigene Hauseingang, die Haustür, der private Vorgarten oder die eigene Einfahrt sein. Sobald regelmäßig Bereiche außerhalb des Grundstücks erfasst werden, wird die Sache deutlich komplizierter.

Zu diesen problematischen Bereichen gehören insbesondere:

  • öffentliche Gehwege
  • Straßen und öffentliche Parkplätze
  • Nachbargrundstücke
  • Fenster oder Hauseingänge von Nachbarn
  • gemeinschaftliche Hausflure
  • Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern
  • gegenüberliegende Wohnungstüren

Eine Kamera, die ausschließlich für private Zwecke eingesetzt wird und tatsächlich nur den eigenen privaten Bereich erfasst, kann unter die sogenannte Haushaltsausnahme der DSGVO fallen. Sobald öffentlicher Raum mit überwacht wird, kann man sich auf diese Ausnahme jedoch nicht mehr ohne Weiteres berufen.

Was darf eine Video-Türklingel filmen?

BereichEinschätzungEmpfehlung
Eigene HaustürIn der Regel unproblematischKamera möglichst eng ausrichten
Eigene EinfahrtGrundsätzlich möglichGrundstücksgrenze beachten
Eigener VorgartenGrundsätzlich möglichGehweg ausblenden
Öffentlicher GehwegRegelmäßige Überwachung problematischPrivacy-Zone verwenden oder Kamera anders ausrichten
StraßeRegelmäßige Überwachung durch Privatpersonen normalerweise nicht zulässigNicht erfassen
NachbargrundstückProblematischVollständig ausblenden
Fenster des NachbarnBesonders kritischAuf keinen Fall erfassen
Gemeinsames TreppenhausIn Mehrfamilienhäusern regelmäßig problematischNicht eigenmächtig überwachen

Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. Ein zehn Meter breiter Blick über Straße und Gehweg ist rechtlich ganz anders zu beurteilen als ein enger Bildausschnitt direkt vor der Haustür.

Darf die Video-Türklingel den Gehweg filmen?

Das ist wahrscheinlich die häufigste Frage bei Video-Türklingeln. Bei vielen Häusern befindet sich zwischen Haustür und öffentlichem Gehweg nur ein kleiner Vorgarten. Moderne Türklingeln besitzen gleichzeitig einen sehr großen horizontalen Bildwinkel.

Dadurch taucht der Gehweg automatisch im Kamerabild auf. Eine dauerhafte oder durch Bewegungen ausgelöste Überwachung des öffentlichen Gehwegs ist für Privatpersonen in Wohngebieten regelmäßig nicht zulässig.

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden betrachten Tür- und Klingelkameras allerdings etwas differenzierter. Als unproblematisch wird ein System beschrieben, bei dem das Kamerabild erst nach Betätigung der Klingel erscheint, nicht dauerhaft gespeichert wird, nur einen Bereich zeigt, der ungefähr mit einem Türspion vergleichbar ist, und die Übertragung nach kurzer Zeit automatisch beendet wird.

Eine klassische smarte Türklingel kann sich davon deutlich unterscheiden. Viele Modelle beobachten den Bereich dauerhaft auf Bewegungen und starten bereits eine Aufzeichnung, bevor überhaupt jemand klingelt.

Bewegungserkennung ist der kritische Punkt

Bei Ring, Reolink, Aqara, Tapo, eufy und anderen modernen Video-Türklingeln ist die Bewegungserkennung eine der praktischsten Funktionen. Man sieht beispielsweise schon auf dem Smartphone, wenn ein Paketdienst auf das Grundstück kommt.

Datenschutzrechtlich macht es allerdings einen erheblichen Unterschied, wo diese Erkennung stattfindet.

Erkennt die Kamera Bewegungen ausschließlich auf dem eigenen Grundstück, ist die Situation wesentlich einfacher. Reagiert sie auch auf jeden Fußgänger auf dem öffentlichen Gehweg, entstehen fortlaufend Bilder oder Videos völlig unbeteiligter Personen.

Deshalb solltest du die Bewegungszone möglichst genau auf dein Grundstück begrenzen.

Bewegungszone und Privacy-Zone sind nicht das Gleiche

Hier gibt es einen wichtigen technischen Unterschied. Bei einer Bewegungszone legst du lediglich fest, in welchem Bereich Bewegungen einen Alarm oder eine Aufnahme auslösen.

Der ausgeblendete Bereich kann trotzdem weiterhin im Livebild sichtbar sein.

Eine Privacy-Zone oder Privatsphärenmaske verdeckt einen Bereich dagegen vollständig. Je nach Kamerasystem erscheint dort beispielsweise eine schwarze Fläche.

Wenn ein öffentlicher Gehweg oder ein Nachbargrundstück im Bild liegt, ist eine echte und möglichst nicht wiederherstellbare Privatsphärenmaske daher wesentlich sinnvoller als eine reine Anpassung der Bewegungserkennung.

Darf ich mein Nachbargrundstück filmen?

Die Kamera sollte nicht auf das Grundstück des Nachbarn zeigen. Besonders problematisch wird es, wenn sich aus den Aufnahmen erkennen lässt, wann Nachbarn nach Hause kommen, Besuch empfangen oder sich im Garten aufhalten.

Auch ein kleiner Teil des Nachbargrundstücks sollte deshalb möglichst aus dem Bild verschwinden. Viele Türklingeln lassen sich dafür leicht seitlich neigen oder mit einem Montagekeil in eine andere Richtung ausrichten.

Reicht das nicht aus, sollte eine vorhandene Privacy-Mask-Funktion verwendet werden.

Das Argument „Die Kamera zeichnet dort sowieso nichts auf“ hilft nur eingeschränkt. Auch eine Live-Beobachtung kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen.

Video-Türklingel im Mehrfamilienhaus

Im Mehrfamilienhaus ist die Situation schwieriger als beim freistehenden Einfamilienhaus. Wer eine Kamera an seiner Wohnungstür montiert, darf dadurch nicht automatisch den gesamten Hausflur überwachen.

Ein Treppenhaus verrät sehr viel über das Verhalten der Bewohner. Eine Kamera könnte beispielsweise erfassen, wann jemand seine Wohnung verlässt, wann er zurückkommt und wer ihn besucht.

Datenschutzbehörden bewerten die dauerhafte Überwachung solcher gemeinschaftlich genutzten Bereiche deshalb besonders kritisch.

Für Mieter kommt ein weiteres Problem hinzu: Das Hausrecht der eigenen Wohnung endet grundsätzlich am eigenen Mietobjekt. Das gemeinsame Treppenhaus gehört nicht einfach zum persönlichen Überwachungsbereich des einzelnen Mieters.

Wer in einer Mietwohnung eine Video-Türklingel installieren möchte, sollte deshalb zusätzlich klären, ob die Montage an Tür oder Fassade überhaupt erlaubt ist.

Tonaufzeichnung besser deaktivieren

Viele Video-Türklingeln besitzen ein empfindliches Mikrofon. Technisch kann damit teilweise auch ein Gespräch aufgenommen werden, das mehrere Meter von der Haustür entfernt stattfindet.

Genau hier ist Vorsicht angebracht. Das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes kann sogar strafrechtlich relevant sein. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt bei Videoüberwachungssystemen deshalb, nicht benötigte Audiofunktionen zu deaktivieren.

Die Gegensprechfunktion nach dem Klingeln ist etwas anderes. Dabei ist für den Besucher offensichtlich, dass eine Kommunikation mit dem Bewohner stattfindet. Eine dauerhafte Audioüberwachung der Umgebung solltest du trotzdem nicht aktivieren.

Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?

Es gibt keine einfache Regel nach dem Motto „Videoaufnahmen dürfen immer sieben Tage gespeichert werden“. Die Speicherdauer muss sich am tatsächlichen Zweck orientieren.

Für eine grundsätzlich zulässige Videoüberwachung gehen Datenschutzaufsichtsbehörden davon aus, dass sich relevante Vorfälle häufig innerhalb kurzer Zeit feststellen lassen. In der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz werden 72 Stunden als Zeitraum genannt, der in vielen Fällen ausreichen kann.

Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Video-Türklingel automatisch drei Tage lang den öffentlichen Gehweg speichern darf. Zuerst muss die Aufnahme an sich zulässig sein.

Bei einer Klingelkamera, die öffentlichen Raum erfasst, ist gerade eine Konstruktion ohne dauerhafte Speicherung und mit kurzer Aktivierung nach dem Klingeln deutlich weniger problematisch.

Braucht eine Video-Türklingel ein Hinweisschild?

Sobald eine Videoüberwachung unter die DSGVO fällt, greifen auch Informationspflichten. Betroffene sollen erkennen können, dass ein Bereich mit einer Kamera überwacht wird und wer dafür verantwortlich ist.

Ein gut sichtbares Kamerasymbol mit weiteren Informationen kann deshalb erforderlich sein.

Wichtig ist allerdings ein häufiges Missverständnis: Ein Schild macht eine unzulässige Kameraüberwachung nicht automatisch legal.

Wer den gesamten Gehweg vor seinem Haus dauerhaft aufzeichnet, löst das Problem also nicht dadurch, dass neben der Klingel ein Schild „Videoüberwachung“ angebracht wird.

Lokale Speicherung oder Cloud?

Für den eigentlichen Aufnahmebereich spielt es keine Rolle, ob die Videos auf einer microSD-Karte, einem NAS, einer HomeBase oder in der Cloud landen. Eine unzulässige Aufnahme wird durch lokale Speicherung nicht zulässig.

Trotzdem kann lokale Speicherung aus Datenschutzsicht interessant sein. Die Daten bleiben leichter unter eigener Kontrolle und müssen nicht zwingend zu einem externen Cloud-Anbieter übertragen werden.

Wer Cloud-Speicherung verwendet und dessen Kamera unter die DSGVO fällt, sollte zusätzlich prüfen, wie der Anbieter mit den Aufnahmen umgeht, wo die Daten verarbeitet werden und welche Sicherheitsmaßnahmen verwendet werden.

Mehr zu den verschiedenen Möglichkeiten findest du in unserem Vergleich zu Video-Türklingeln mit lokalem Speicher, microSD, NAS und HomeBase.

Gesichtserkennung lieber ausschalten

Einige Kameras können Personen unterscheiden oder sogar bekannte Gesichter erkennen. Datenschutzrechtlich wird es spätestens bei einer echten biometrischen Gesichtserkennung deutlich anspruchsvoller.

Für eine normale Haustürklingel ist diese Funktion selten notwendig. Wer die Kamera möglichst datensparsam betreiben möchte, sollte eine echte Gesichtserkennung deshalb deaktivieren.

So stellst du deine Video-Türklingel datenschutzfreundlich ein

  1. Kamera möglichst eng ausrichten: Hauseingang und eigener Zugangsweg reichen normalerweise aus.
  2. Gehweg und Straße ausblenden: Nutze dafür eine echte Privacy-Zone, falls deine Türklingel diese Funktion unterstützt.
  3. Nachbargrundstücke vollständig aus dem Bild entfernen.
  4. Bewegungserkennung begrenzen: Ereignisse sollten möglichst nur auf deinem Grundstück ausgelöst werden.
  5. Aufzeichnungsdauer reduzieren: Speichere nur so lange, wie es tatsächlich erforderlich ist.
  6. Audioaufzeichnung deaktivieren: Die normale Gegensprechfunktion kann trotzdem genutzt werden.
  7. Gesichtserkennung deaktivieren: Wenn du die Funktion nicht wirklich benötigst, solltest du darauf verzichten.
  8. Zugriff absichern: Verwende ein sicheres Passwort, Zwei-Faktor-Authentifizierung und aktuelle Firmware.
  9. Bei erforderlicher Videoüberwachung auf Informationspflichten achten.

Praxisbeispiel: Reihenhaus direkt am Gehweg

Angenommen, deine Haustür befindet sich nur zwei Meter vom öffentlichen Gehweg entfernt. Eine Video-Türklingel mit 160-Grad-Bildwinkel zeigt zwangsläufig auch Passanten.

Die schlechteste Einstellung wäre in diesem Fall eine permanente Bewegungserkennung über das gesamte Bild mit automatischer Aufzeichnung jedes Passanten.

Deutlich besser ist es, die Kamera nach unten und zum eigenen Eingang auszurichten. Der Gehweg wird zusätzlich mit einer Privacy-Maske verdeckt und aus der Bewegungserkennung entfernt.

Wenn technisch möglich, kann man zusätzlich festlegen, dass die Kamera erst nach einer tatsächlichen Klingelbetätigung ein Livebild liefert.

Was ist bei Paketdiebstahl oder Vandalismus?

Ein konkreter Vorfall kann bei der rechtlichen Interessenabwägung eine Rolle spielen. Eigentumsschutz kann grundsätzlich ein berechtigtes Interesse für eine Videoüberwachung sein.

Ein gestohlenes Paket erlaubt jedoch nicht automatisch, anschließend den kompletten Gehweg oder die Straße dauerhaft zu filmen. Auch bei einem nachvollziehbaren Sicherheitsinteresse muss geprüft werden, ob die Kamera erforderlich ist und ob sich der gewünschte Schutz mit weniger weitreichenden Maßnahmen erreichen lässt.

Sinnvoll kann beispielsweise eine Kamera sein, die ausschließlich den eigenen Paketablageplatz und den eigenen Eingangsbereich erfasst.

Häufige Fragen zur Video-Türklingel und DSGVO

Darf meine Video-Türklingel die Straße filmen?

Eine dauerhafte oder anlasslose Überwachung von Straße und Gehweg durch Privatpersonen ist in Wohngebieten regelmäßig nicht zulässig. Richte die Kamera deshalb möglichst ausschließlich auf dein eigenes Grundstück.

Ist ein Livebild erlaubt, wenn jemand klingelt?

Ein eng begrenztes Livebild, das erst nach Betätigung der Klingel aktiviert wird, nicht dauerhaft gespeichert wird und nach kurzer Zeit wieder endet, wird von den Datenschutzaufsichtsbehörden wesentlich weniger kritisch bewertet. Der Bildausschnitt sollte ungefähr mit dem Blick durch einen normalen Türspion vergleichbar sein.

Reicht eine Bewegungszone für den Datenschutz?

Nicht unbedingt. Eine Bewegungszone verhindert häufig nur, dass Bewegungen in einem bestimmten Bereich einen Alarm auslösen. Der Bereich kann trotzdem weiterhin im Kamerabild sichtbar sein. Eine echte Privacy-Zone ist deshalb die bessere Lösung.

Darf ich Ton aufnehmen?

Das heimliche Aufzeichnen nicht öffentlich gesprochener Gespräche kann nach § 201 StGB strafbar sein. Eine dauerhafte Audioaufzeichnung sollte deshalb deaktiviert werden.

Brauche ich ein Schild?

Wenn die Kamera eine Videoüberwachung durchführt, auf die die DSGVO Anwendung findet, bestehen Informationspflichten. Ein Schild allein macht eine ansonsten unzulässige Überwachung allerdings nicht rechtmäßig.

Darf ich das Treppenhaus vor meiner Wohnung filmen?

In einem Mehrfamilienhaus ist das regelmäßig problematisch. Andere Bewohner könnten dadurch dauerhaft beim Betreten und Verlassen ihrer Wohnung erfasst werden. Die Kamera sollte deshalb nicht eigenmächtig auf gemeinschaftlich genutzte Flächen ausgerichtet werden.

Fazit: Bei Video-Türklingeln ist weniger Bild oft besser

Eine Video-Türklingel lässt sich auch in Deutschland sinnvoll einsetzen. Entscheidend ist die richtige Konfiguration. Je stärker die Kamera auf den eigenen Eingangsbereich begrenzt ist, desto weniger Datenschutzprobleme entstehen.

Öffentliche Gehwege, Straßen, Nachbargrundstücke und gemeinschaftliche Hausbereiche solltest du möglichst vollständig ausblenden. Auch eine permanente Bewegungserkennung ist häufig unnötig.

Privacy-Zonen, ein kleinerer Erfassungsbereich, kurze Speicherzeiten und deaktivierte Audiofunktionen sind deshalb Funktionen, auf die man bereits beim Kauf einer Video-Türklingel achten sollte.

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